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Meine fragen

Wie lauten die Bedingungen für eine Schüler- bzw. Studententätigkeit ?

Allgemein muss man :

  • Mindestens 16 sein (15 Jahre, wenn man die beiden ersten Jahre der Sekundarstufe absolviert hat)
  • Eine Vollzeit-Ausbildung absolvieren
  • Nicht mehr einer vollzeitlichen Schulpflicht unterliegen.

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An wie vielen Tagen kann ich als Schüler/Student arbeiten ?

Seit dem 1.01.2012 wurden die Vorschriften für die Arbeit von Schülern/Studenten zu diesem Thema erheblich verändert.

Der Staat sieht von nun an für Dich ein Kontingent von  50 Kalendertagen je Jahr vor, in dem Du als Schüler/Student arbeiten kannst, ohne die normalen Abgaben zahlen zu müssen (allein eine Solidaritätsabgabe von 2,71 % d.h. eindeutig weniger).

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Wie steht es mit den Familienbeihilfen ? Werden meine Eltern sie weiterhin erhalten, wenn ich als Werkstudent arbeite ?

Wenn Du jünger als 18 bist, werden Deine Eltern die Familienbeihilfen weiter erhalten, ungeachtet der geleisteten Arbeitsstunden und des erhaltenen Arbeitsentgelts.

Bist Du älter als 18, kannst Du während eines akademischen Jahres  240 Std im Quartal (1., 2., 3. und 4. Quartal) arbeiten, bei gleichzeitiger Zuerkennung der Familienbeihilfen. Wird die Stunden-Höchstgrenze in einem Quartal überschritten, werden die Familienbeihilfen für dieses ganze Quartal gestrichen.

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