Wenn Du jünger als 18 bist, werden Deine Eltern die Familienbeihilfen weiter erhalten, ungeachtet der geleisteten Arbeitsstunden und des erhaltenen Arbeitsentgelts.
Bist Du älter als 18, kannst Du während eines akademischen Jahres 240 Std im Quartal (1., 2., 3. und 4. Quartal) arbeiten, bei gleichzeitiger Zuerkennung der Familienbeihilfen. Wird die Stunden-Höchstgrenze in einem Quartal überschritten, werden die Familienbeihilfen für dieses ganze Quartal gestrichen.
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