Wie lauten die Bedingungen für eine Schüler- bzw. Studententätigkeit ?
Allgemein muss man :
- Mindestens 16 sein (15 Jahre, wenn man die beiden ersten Jahre der Sekundarstufe absolviert hat)
- Eine Vollzeit-Ausbildung absolvieren
- Nicht mehr einer vollzeitlichen Schulpflicht unterliegen
Anmerkung: Schüler bzw. Studenten, die einen Teilzeitunterricht befolgen, können unter bestimmten Bedingungen einen Beschäftigungsvertrag für Schüler- bzw. Studentenvertrag abschließen.
Für einen Arbeitsplatz können keine Schüler bzw. Studenten eingestellt werden, die :
- Einem ununterbrochenen Arbeitsvertrag von mindestens sechs Monaten unterliegen ODER
- In eine Abendschule eingeschrieben sind oder eine Ausbildung mit reduziertem Stundenplan verfolgen ODER
- Ein unbezahltes Praktikum ausüben, das zu ihrem Studienprogramm gehört
Weitere Informationen auf : student@work